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Microsoft OPEN Academic

Microsoft OPEN Academic OPEN Academic (OPEN E) für Forschung und Lehre ist für Bildungseinrichtungen ausgelegt und kann ab einem Softwarebedarf von fünf Lizenzen eingesetzt werden.


Sie können damit Software von Microsoft für Ihre Einrichtung nach Bedarf schneller beschaffen, günstiger erwerben und darüber hinaus sicher sein, dass Sie die rechtlichen Lizenzbedingungen immer einhalten.

Aufgrund der Flexibilität des Lizenzierungsprogramms haben Sie über einen Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit, auch einzelne Lizenzen zu günstigen Kaufkonditionen nachzubestellen.

Voraussetzung:
Die Mindestbestellmenge für Microsoft OPEN liegt bei 5 Lizenzen. Diese können auch im Mix bezogen werden.

Beispiel:
1 x MS-OPEN E: Windows Server 2008 +
4 x MS-OPEN E: Device CAL Student für Windows Server 2008

oder
1 x MS-OPEN E: Windows 7 Professional Update +
2 x MS-OPEN E: Visio Standard 2010 +
2 x MS-OPEN E: Publisher 2010

Da es sich bei Microsoft OPEN nur um Lizenzen handelt, benötigen Sie für die Installation der Produkte noch die Software. Diese kann für die erworbenen Produkte direkt bei Microsoft heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen oder für individuelle Angebotserstellung steht Ihnen unser Lizenzteam unter der Rufnummer 09123 / 967151 gerne zur Verfügung.



Bezugsberechtigt für Microsoft Academic sind:


Hier finden Sie weitere Informationen zu Microsoft OPEN















Bezugsberechtigungen für Schulen
Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte ist nur im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben an staatlichen oder staatlich anerkannten Allgemein- und Berufsbildenden Schulen zulässig.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung der Schule mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Bei Ersatz- und Ergänzungsschulen benötigen wir zusätzlich die Kopie der staatlichen Anerkennung bzw. der staatlichen Genehmigung einer staatlichen Behörde.

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Bezugsberechtigungen für Hochschulen
Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte ist nur im Rahmen von Forschung & Lehre an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen zulässig.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung der Schule mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein.

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Bezugsberechtigungen für gemeinnützige Einrichtungen
Mitgliedschaft in einem der 6 Wohlfahrtsverbände oder eine Organisation, die keine Gewinnerwirtschaftungsabsicht verfolgt und eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorlegen kann und deren Ziel es ist, (i) Armut zu bekämpfen, (ii) Ausbildung zu fördern, (iii) soziale und gemeinschaftliche Wohlfahrt zu fördern, (iv) Kultur zu fördern, oder (v) die natürliche Umgebung zu fördern.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung mit Verwendungszweck, Unterschrift und Stempel des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Nachweis über eine Satzung oder einen Handelsregisterauszug oder einer Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband.

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Bezugsberechtigungen für Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Staatlich anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem
  • Arbeitsförderungsgesetz: Arbeitsamt
     
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz: Kultusministerium
     
  • Berufsbildungsgesetz: Industrie-/Handels-/Handwerkskammern 
durchführen, sind bezugsberechtigt. Ebenso folgende Einrichtungen:
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach SGB II, III und IX
     
  • Fernlehrinstitute
     
  • Handelskammern und Handwerkskammern
     
  • Gemeinnützige, betriebliche sowie berufliche Weiterbildungseinrichtungen
     
  • Berufsförderungswerke
     
  • Volkshochschulen
     
  • private Berufschulen
     
  • Weiterbildungsinstitute der Gewerkschaften
     
  • Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung
     
  • Bundesakademien für kulturelle Bildung
     
  • Musik- und Jugendkunstschulen
     
  • Berufskollegs 

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Die Originalbestellung der Institution mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Außerdem eine Kopie des Maßnahmenbescheides von der zuständigen, übergeordneten Behörde über die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach AFG/SGB III, BAföG oder BBiG.

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Bezugsberechtigungen für Volkshochschulen
Alle Volkshochschulen, die einem deutschen Volkshochschulverband e.V. angehören, sind berechtigt OPEN-E Lizenzen zu beziehen.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung mit Verwendungszweck, Unterschrift und Stempel des Zeichnungsberechtigten.

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Bezugsberechtigungen für Forschungseinrichtungen
Die in der so genannten "Blauen Liste" des BMBF Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgeführten nichtkommerziellen Forschungseinrichtungen können grundsätzlich Microsoft-Schulprodukte beziehen. Nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen, die nicht in der so genannten "Blauen Liste" aufgeführt sind, brauchen zusätzlich noch eine Originalbescheinigung des zuständigen Ministeriums, die bestätigt, dass Ziele und Inhalte der Forschung den kommerziellen Nutzen ausschließen.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung mit Verwendungszweck, Unterschrift und Stempel des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Forschungseinrichtungen, die nicht in der so genannten "Blauen Liste" aufgeführt sind, brauchen zusätzlich noch eine Originalbescheinigung des zuständigen Ministeriums, die bestätigt, dass Ziele und Inhalte der Forschung den kommerziellen Nutzen ausschließen.

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Bezugsberechtigung für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte
Die Nutzung von Microsoft-Schulprodukten ist jetzt auch für Institutionen wie Kindergärten, Kinderhorte und Kindertagesstätten zulässig.

Folgende Nachweise sind für den Kauf notwendig:
Originalbestellung der Institution mit Verwendungszweck der benötigten Lizenzen, Unterschrift und Stempel des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein.

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