Adobe Schullizenz K12 für bis zu 500 Rechner
Geben Sie Ihren Schülern die Möglichkeit, sich professionelle Fertigkeiten im Bereich der digitalen Kommunikation anzueignen
Die neuen Schullizenzen (K12) für die Adobe® Creative Suite® 3 sind im Rahmen eines Lizenzprogramms von Adobe erhältlich und wurden speziell für Schulen entwickelt, die berufsvorbereitende Kurse anbieten und dabei auf Multimedia-Technologien Wert legen. Mit diesem Angebot nutzen Schulen ihr Software-Budget optimal und ermöglichen Schülern, Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeitern Zugang zu den branchenführenden Lösungen von Adobe.
Alle Schullizenzen (K12) der Adobe Creative Suite 3 erlauben die Installation der Software auf bis zu 500 Rechnern. Mit dem Kauf einer Schullizenz muss auch ein (1) Media-Kit erworben werden.
Bitte beachten Sie:
Schullizenzen (K12) von Adobe sind auf einen Standort, d. h. eine Adresse, beschränkt. Wenn Kommunen Schullizenzen erwerben möchten, müssen sie für jede Schule und jeden Schulstandort eine eigene Lizenz kaufen. Mehrfachlizenzen können nicht auf mehrere Schulen aufgeteilt werden.)
Zusätzliche Informationen:
Schullizenzen (K12) der Adobe Creative Suite 3 sind für alle berechtigten öffentlichen und privaten Schulen erhältlich (beschränkt auf jeweils einen Standort, d. h. eine Adresse). Sie dürfen weder weiterverkauft noch von weiterführenden Bildungseinrichtungen genutzt werden.
Berechtigt sind:
Allgemein- und berufsbildenden Schulen der beruflichen Erstausbildung.
Nicht berechtigt sind:
Universitäten, Hochschulen, weiterführenden Bildungseinrichtungen.- Die Lizenz umfasst die Berechtigung zur Installation der Software auf Heimarbeitsplätzen von Lehrern.
- Abgesehen davon sind die Lizenz und ihre Nutzung auf eine einzelne Schule mit einem Standort (einer Adresse) beschränkt.
- Mehrere, voneinander unabhängige Schulen im gleichen Gebäudekomplex dürfen keine gemeinsame Lizenz nutzen.
- Kommunen, die Schullizenzen erwerben möchten, müssen für jede Schule eine eigene Lizenz kaufen. Die Aufteilung von Mehrfachlizenzen auf mehrere Schulen ist nicht zulässig.
- Schüler und Schülerinnen dürfen die Software nur auf Rechnern verwenden, die entweder Eigentum der Schule sind oder von der Schule gemietet wurden.
- Die Software darf nicht auf Privatrechnern der Schüler installiert werden.
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